Die von der EU-Kommission verordnete Berichtspflicht Corporate Sustainability Reporting Directive verlangt von Unternehmen belastbare Zahlen und Fakten, um eine nachhaltige Ausrichtung in den Kern-Handlungsfeldern zu belegen und ihre diesbezügliche Strategie darstellen.
Diese Berichtspflicht wird bis 2025 auf kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen ausgeweitet, die mehr als 250 Mitarbeitende haben, mehr als 40 Millionen € Umsatz im Jahr erwirtschaften und/oder mehr als 20 Millionen € Gesamtvermögen besitzen. Die Berichterstattung muss nun als Teil des Lageberichts im Jahresabschluss erfolgen wobei finanzielle sowie nichtfinanzielle Aspekte und Kennzahlen gleichwertig auditiert werden müssen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) decken ein breites Spektrum ab. Sie beinhalten das Unternehmensmodell und dessen Anpassungen hinsichtlich Klimazielen, ebenso wie Organisationsstrukturen, Anreizsysteme und Richtlinien.
Zudem behandeln sie Risiken, entsprechende Gegenmaßnahmen sowie Nachhaltigkeitsindikatoren und -ziele. Sie beziehen sich sowohl auf das Unternehmen selbst als auch auf seine gesamte Lieferkette.
Um mit dem eigenen Unternehmen den kommenden Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht zu werden, sollten man, auch unterhalb der oben genannten Grenzen, eher proaktiv, als reaktiv vorgehen. Schließlich können sich aus Versäumnissen schnell finanzielle Nachteile, eine Schwächung der Arbeitgebermarke und sogar Kundenverluste ergeben.
Egal, ob Sie Unternehmensberichte und/oder Nachhaltigkeitsberichte bereits umsetzen, diese Pflicht demnächst auf Sie zukommt oder Sie dieses Thema bewusst mehr in den Fokus nehmen wollen: Wir unterstützen Sie gern bei der nachhaltigen Erstellung, Umsetzung und Kommunikation.